Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Blitz-Folientechnik GmbH
Kaiserstr 1a
44629 Herne
Vertreten durch:
Onur Yildirim, Tubay Yildirim
Kontakt:
Telefon: 023239656112
E-Mail: info @ blitz-folientechnik.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amstgericht Bochum
Registernummer: HRB15300
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE298724674
Berufsbezeichung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Anderer Beruf
Zuständige Kammer: Amtsgericht Bochum
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Blitz-Folientechnik GmbH
Kaiserstraße 1A
44629 Herne
Vorwort
Wir, die Blitz-Folientechnik GmbH sind eine sehr transparente Firma was unsere Verarbeitungsweise, die verwendeten Folien und weitere Informationen angeht.
Wir möchten mit diesen AGBs alle möglichen Komplikationen darstellen, um Sie vorab über Vorteile und mögliche Problematiken zu informieren. Die hier gegebenen Hinweise dienen zur Aufklärung, müssen jedoch nicht zwingend bei einer Folierung eintreten.
Angebot und Auftrag
– Unsere Angebote sind freibleibend.
– Die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Preise stellen die Nettokosten dar.
– Kundenaufträge werden in schriftlicher Form, telefonisch oder mündlich bei uns vor Ort entgegen genommen. Ein Vertrag ist erst nach einer schriftlicher Auftragsbestätigung unsererseits wirksam.
– Bei einer Auftragsverzögerung oder einem unangekündigten Terminausfall entsteht eine Entfallsgebühr. von 50,-€.
Zahlungsbedingungen
– Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Honorierung für die vollbrachte Leistung entweder bei Abholung in Bar zu erbringen oder zuvor per Vorabüberweisung. Sollten Sie nicht in der Lage sein zu zahlen, so behalten wir uns vor, das Fahrzeug oder die Elemente bei uns zu halten(Werkunternehmerpfandrecht [§ 647 BGB]) bis die Zahlung bei uns eingegangen ist.
– Blitz Folientechnik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollstänigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus sämtlichen geschlossenen Verträgen vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Blitz-Folientechnik GmbH.
– Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
– Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu begleichen
– Erstkunden müssen bei Aufträgen Vorkasse leisten.
Entwürfe
– Unsere Entwürfe sind stets zweidimensionale Grafiken. Bei dreidimensionalen Gegenständen wie Fahrzeugen und Möbeln kann es durch die Wölbungen, Formen, Kanten und Gummileisten zu leichten Verschiebungen und Abweichungen des Designs/Schriftzüg kommen. Hierbei handelt es sich um eine Musteranpassungstoleranz. So kann es auch passieren, dass beispielsweise Buchstaben angeschnitten oder teils weggeschnitten werden.
– Dadurch, dass wir nur individualisierte Produkte vertreiben, handelt es sich bei diesen jeweils immer um Einzelanfertigungen. Bei diesen kann es leider immer zu kleinen Toleranzen in der Druckqualität und Weiterverarbeitung kommen.
– Die Erzeugung von Entwürfen, Grafiken und durchweg allen anderen Tätigkeiten, die die Firma Blitz-Folientechnik GmbH für den Auftraggeber erstellt, sind gebürenpflichtig, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
– Die Firma Blitz-Folientechnik GmbH ist nicht gebunden, Grafiken und Dateien, welche für die Auftraggeber erstellt wurden herauszugeben. Ist die Herausgabe erwünscht, so ist dies getrennt festzuhalten und zu vergüten.
Druckdaten / Prüfungspflicht
– Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Druckdaten vor der Übermittlung an die Firma Blitz-Folientechnik GmbH sorgfältig zu prüfen. Eine Überprüfung der Dateien durch uns erfolgt nicht. Die Gefahr durch eventuell auftretende Fehler in den Druckerzeugnissen trägt allein der Auftraggeber.
– Die Firma Blitz-Folientechnik GmbH führt die übermittelten Druckaufträge lediglich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten aus. Die Druckdaten sind rein in den von uns genannten Formaten zu überbringen. Sollten diese abweichen, so können wir keinen fehlerfreien Druck gewährleisten.
Bildfreigabe / Einverständniserklärung
– Mit der Unterzeichnung des Auftrages wird bindend vereinbart, dass Fotos der Fahrzeuge, Werbeanlagen, etc. ohne Einschränkungen im Internet und jeglicher anderen Art, auch für Werbezwecke, unentgeltlich genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch Abzüge in digitaler Form. Sofern Sie dies nicht Wünschen, bitten wir um Kenntnisnahme. In Ihrem Auftrag wird dann keine Fotofreigabe vermerkt.
Gestaltungsfreiheit
– Während des gesamten Auftrages besteht eine Gestaltungsfreiheit. Eine Reklamation im Zusammenhang der künstlerischen Gestaltung ist vergebens. Die vom Grafiker erbrachte Leistung ist ebenfalls bei subjektivem Nichtgefallen wie vereinbart zu bezahlen. Sofern das Design nicht dem Geschmack des Kunden entspricht, besteht die Option eines Abbruches des Vorhabens oder einer kostenpflichtigen Berichtigung bis zum Gefallen des Kundens.
– Sollte sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, welche der Auftraggeber zu verantworten hat verzögern, so kann die Firma Blitz-Folientechnik GmbH eine Erhöhung der Entrichtung verlangen.
Lieferzeiten
– Unsere angegebenen Liefertermine sind prinzipiell unverbindlich. Speziell haften wir nicht für Verzögerungen von Vorlieferanten. Jedoch sind wir stets bemüht, unsere angegebenen Termine einzuhalten.
– Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind vergebens, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ort der Leistung
– Am Tage des vereinbarten Termins ist das Fahrzeug gewaschen in den Räumlichkeiten der Blitz-Folientechnik GmbH abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen.
Allgemeines zu Fahrzeugfolierungen
– Je nach Fahrzeugmodell und nötiger Vorarbeit (z.B. intensive Reinigung), kann die Montage zwischen 2 und 5 Tagen Werktagen dauern.
– Bei größeren Projekten wie LKWs, Anhänger, Fassadenbeschriftungen kann die Montage bis zu 14 Werktagen dauern.
– Das Fahrzeug ist bei Übernahme sauber abzugeben. Hierzu reicht eine einfach Waschstraßenwäsche. Bei groben und hartnäckigen Verschmutzungen verlängert sich die Montagezeit um einen Werktag oder ein paar Stunden.
– In der Regel sind alle lackierten Flächen folierbar.
– Die Folie ist Wetter- und UV-beständig.
– Die Folie ist temperaturbeständig.
– Die Haltbarkeit und andere Informationen der jeweiligen Folien entnehmen Sie bitte dem Datenblatt. Sprechen Sie uns gerne an.
– Unebenheiten, tiefe Kratzer, Steinschläge, Dellen, Beulen etc. sind je nach Intensität durch die Folie sichtbar. Sofern dies nicht gewünscht ist, sollten diese ggf. vorher beseitigt werden.
– Unbeschichtete Kunststoffteile mit offenen Poren und rauen Oberflächen können beispielsweise nicht foliert werden.
– Alle lackierten oder nachlackierten Teile müssen vor einer Folierung mindestens 4-6 Wochen ausgehärtet/ausgedampft sein, bevor eine Folierung vorgenommen werden kann. Von der Folierung von unausgehärtetem Lack oder Klarlack raten wir ab. Sollte eine Folierung dennoch schon vorher von nöten sein, besteht die Gefahr, dass es bei der Demontage der Folie teilweise zu Lackablösungen kommen kann. Hierfür übernimmt die Firma Blitz-Folientechnik GmbH keine Haftung.
– Neuere Fahrzeuge weisen eine dünnere Lackschicht als gewöhnlich auf. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass der Lack sich bei Anheben oder Demontage der Folie löst oder abplatzen kann. Hierfür übernimmt die Firma Blitz-Folientechnik GmbH keine Haftung.
– Sofern der Lack in einem gutem Zustand ist, findet keine negative Beeinflussung von der Folie auf dem Lack statt. Dies ist ausreichend belegt.
– Eine ausgezeichnete Folierung setzt einen fachgerechten Untergrund voraus. Sollte die Lackschicht auf diesem nicht haften, so kann das Aufbringen einer Folie dies nicht kompensieren.
– Bei einem Angebot für eine Komplettfolierung, werden von uns nur die von außen sichtbaren Lackstellen sofern möglich foliert. Somit sind Türfalze oder Einstiege nicht in unserem Angebot inbegriffen. Schrauben, Scharniere und Kunststoffleisten sind grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen.
– Die Folierung von Fahrzeugen, Schildern, etc. findet bei uns in einem homogenen und ideal temperierten Raum statt. Dies dient dazu, die exzellenten Folieneigenschaften vollständig auszunutzen. Sollte die Montage vor Ort gewünscht werden, so wird dies vorab genaustens geprüft. Sind die Bedingungen dabei grenzwertig, so findet die Montage unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungen statt.
Verarbeitung
– Bei einer Folierung handelt es sich immer um ein Handwerk. So kann es leider zu gewissen handwerklichen Toleranzen in der Verarbeitung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
– Kleine Staubeinschlüsse können trotz aller Reinigungsarbeiten wegen der statischen Ladung der Folie nicht vermieden werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
– Größenbedingt können wir manchmal nicht jedes Bauteil des zu folierenden Objektes in einem homogenen Folienstück folieren, da Folien nur eine bestimmte maximale Höhe haben. Hier müssten wir an der Karosserie einige Cuts (Schnitte) setzen, welche wir natürlich versuchen so unauffällig wie möglich zu halten. Falls Sie sich für die genaue Positionierung der Cuts interessieren, können Sie dies gerne vorab mit den Folierern besprechen.
– Es kann von nöten sein, die Folie an speziellen Stellen einzuschneiden oder mit Einlegern auszustatten.
Auch ein Schrumpfen der Folie ist aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und daher kein Reklamationsgrund.
– Da bei voll-/teilflächigen Folierungen oder bei Beschriftungen, u.a. auch auf der Lackoberfläche bedingt geschnitten werden muss, können leichte, nicht mutwillige Beschädigungen der Lackoberflächen entstehen. Somit sind Reklamationsansprüche diesbezüglich auszuschließen.
– Die an den meisten Fahrzeugen befindlichen Typenzeichen mit der Fahrzeugbezeichnung müssen für die Folierung entfernt werden. Wünschen Sie die Wiederanbringung, so müssen die Buchstaben gegen Aufpreis vom Hersteller bestellt werden.
– Je nach Folienart können Dehnungsstreifen, Helligkeitsunterschiede und Differenzen im Glanz bedingt der Karosserieform auftreten und sind leider, insbesondere bei Metallischen-, Strukturierten- oder Lackschutzfolien, unvermeidlich. Auch können Folien mit Struktur in ihrer Beschaffenheit optische Unterschiede aufweisen, welche insbesondere bei großflächigen Folierungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar. Somit ist dies kein Reklamationsgrund. Wenn Sie sich diesbezüglich unschlüssig sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Schwachstellen der Folien und Fahrzeugbauteilen
– In tiefen Sicken, an Nahtstellen oder bei Gummifugen an Karosseriestößen kann die Klebekraft der Folie nicht garantiert werden. Gummifugen können die Folie, je nach Temperaturschwankungen, zudem in Bewegung bringen. Kleine Unebenheiten und Lufteinschlüsse können auch nach 1-2 Wochen bei neufolierten Fahrzeugen auftreten und verschwinden in der Regel innerhalb von 3 Wochen selbstständig.
– Bei der Demontage von Fahzeugbauteilen und diversen anderen Anbauteilen kann es zu nicht mutwilligen Beschädigungen kommen, gerade bei porösen Lesiten, Klammern, etc. Für diese übernehmen wir keine Haftung.
– Für Batterie- oder Steuergerätschäden nach längerem Stehen des Fahrzeuges haften wir nicht. Zudem können ebenfalls derartige Schäden bei neueren Modellen, welche mobile Apps nutzen entstehen.
Zulassung im StVO
– Ihr frisch foliertes Fahrzeug ist in Deutschland von einer Eintragung befreit. Jedoch empfehlen wir Ihnen, Ihre KFZ-Versicherung über den Farbwechsel in Kenntnis zu setzen, um einen vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Gewährleistung
– Wir bitten Sie, nach 3-4 Wochen einen Kontrolltermin zu vereinbaren. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen, haben Sie keinerlei Verbesserungsansprüche mehr.
– Wenn sich die Folie auf Ihrem Fahrzeug ablösen sollte, muss zunächst die Ursache für das Ablösen ermittelt werden. Handelt es sich hierbei um einen Verarbeitungsfehler unsererseits und die Pflegehinweise wurden beachtet, wird dieser selbstverständlich innerhalb der ersten vier Wochen kostenfrei von uns ausgebessert.
– Wenn sich die Folie in der Klebephase bedingt zurückzieht, bitten wir Sie die Nachkontrolle vorzuziehen. Sollten Sie einen längerem Zeitraum warten, kann man dies leider nicht mehr beheben. Wenn zu lange mit der Reparatur gewartet wurde, besteht kein Anspruch mehr auf Reklamation.
– Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Arbeit bei Abgabe umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
– Gerne bieten wir Ihnen an, nachdem 3 Jahren vergangen sind, einen Termin zur Begutachtung Ihrer Folie auszumachen. So können wir Sie dann gerne dazu beraten, wie lange Sie die Folie noch fahren sollten und Ihnen Tipps zur Instandhaltung geben.
– Die Gewährleistung gilt nicht für folgende Umstände:
– Mangel/Schäden anlässlich Nichtbeachtung der Pflegehinweise
– Mangel/Schäden anlässlich von Vogelkot, Insekten, Kraftstoffe oder anderen Chemikalien
– Verschleißschäden von außerordentlichen Beanspruchungen.
Haltbarkeit der Folierung / Pflegehinweise
– Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem sie aufgetragen wurde sowie von der verwendeten Folie.Eine Gewähr
– Die Folien geben in der Regel bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 2-10 Jahren an. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte den passenden Informationsblättern. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
– Die Folie sollte bis zur Nachkontrolle (in 3-4 Wochen) nicht gewaschen werden, da dies die Haftfähigkeit beeinträchtigen könnte und sich die Folie dadurch vorzeitig ablösen. Bei dem Termin werden alle sichtbaren Mängel, die während der Klebephase auftauchten ausgebessert, um eine saubere Arbeit gewährleisten zu können.
– Wir empfehlen ausdrücklich Handwäsche
– Man solllte die Oberfläche der Folie nicht mit ätzenden Mitteln wie Verdünner, Bremsflüssigkeit, Benzin, Motorreiniger oder ähnlichen Substanzen behandeln. Waschen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig mit Seifenlauge oder in der Textil-Waschanlage.
– In der Waschstraße können je nach Bürstenart feine Kratzer auftreten. Zudem müssen eventuell
vorhandene Polierwalzen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie zu vermeiden.
– Bei einer Fahrzeugfolierung mit einer glänzenden Folie empfehlen wir Ihnen die regelmäßige Behandlung mit hochwertigen Polituren. Diese dürfen keine Schleifmittel beinhalten.
– Eine Reinigung der Folie sollte spätestens alle 8-10 Wochen erfolgen. Beachten Sie bitte, dass zu häufiges Waschen zu einer Abnutztung und/oder Streifenbildung führen kann.
– Vermeiden Sie das Reinigen mit einem Hochdruckreiniger bzw. halten Sie mit diesem mind. einen Abstand von 60-70cm ein und achten Sie auf eine lauwarme Wassertemperatur. Zudem gilt, dass Stöße und Kanten stets vorsichtig gereinigt werden müssen. Richten Sie den Wasserstrahl daher nie direkt auf die Folienkanten.
– Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass es an kalten Tagen durch die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger zum Abplatzen der Folie an Abschluss oder Schnittkanten kommen kann.
– Um die Haltbarkeit der Folie an kalten und frostigen Tagen gewährleisten zu können, ist die Benutzung der Heckscheibenwischer oder Eiskratzer nicht zu empfehlen.
– Zum schonenden Reinigen wird zum Auftragen ein Microfaser-Poliertuch empfohlen. Besonders aggressive Verunreinigungen, wie z.B. durch Baumharze, tote Insekten oder Vogelkot, sollten schnellstmöglich abgewaschen werden.
– Verschmutzungen, die sich nicht entfernen lassen, können mit Hilfe von geeigneten Folienreinigern entfernt werden. Damit Ihre Folierung lange gut aussieht, würden wir Ihnen gerne entsprechende Reinigungsprodukte empfehlen. Sprechen Sie uns gerne an.
– Flecken auf der Folie die durch Pflegefehler passieren, sind leider Eigenverschulden und können so nicht beanstandet werden.
– Heißwachs sollte nicht zur Instandhaltung der Folie benutzt werden. Das folierte Fahrzeug ist ca. 4 Wochen nach der Folierung mit flüssigem Hartwachs zu behandeln, dadurch erzielt man eine glatte, glänzende Oberfläche (nicht bei matten Folien).
– Fahrzeuglackflecken können nach unangemessener Behandlung der Folie vom Endverbraucher oder nach zu langer Klebezeit der Folie entstehen.
– Für nachträglich auftretende Beschädigungen wie z.B. Kratzer auf Ihrer Folie, Ihrem Schild oder Ihrer Plane, können wir leider nicht haften.
Bei Teilfolierungen:
– Bei der Autopflege/Fahrzeugwäsche achten Sie bitte auf freistehende Kanten. Außerdem sind feine Konturstreifen schnell durch Steinschläge beschädigt, was dazu führen kann, dass sich die Folie nach der Fahrzeugwäsche löst.
– Garantieansprüche auf unsere Dienstleistung gewähren wir für 4 Wochen. Wir bitten um Ihr Verständnis diesbezüglich, da die Oberfläche der Folien mit der Zeit verschleißen kann und sich so je nach Pflege unterschiedlich entwickeln. Wir vertreiben lediglich die Dienstleistung. Bitte entnehmen Sie alle Informationen zu den Folieneigenschaften dem Datenblatt, welches wir Ihnen auf Wunsch aushändigen.
Nachfolierung
– Bei einer Nachfolierung Ihres Fahrzeuges kann es unter Umständen zu Farbabweichungen kommen. Diese sind unter anderem im Produktionsverfahren der Folien begründet. Auf diese Sachverhalte können wir keinen Einfluss nehmen. Um das Risiko zu verringern, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Reinigung und Aufbereitung der Folierung.
Demontage der Folie
– Ihr Fahrzeug kann jederzeit in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden. Bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Beständigkeitsdauer kann die Folie rückstandslos entfernt werden. Dies ist jedoch nicht in dem Folierungspreis inbegriffen. Die zurückgebliebenen Klebereste werden mit schonenden Reinigern entfernt. Lackschäden sind bei einer Rückführung jedoch grundsätzlich, vor allem bei nachlackierten oder vorbeschädigten Stellen, nicht vollständig auszuschließen.
-Es kann bei der Neutralisation der Folie zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten kommen, wenn die Folie Porösität oder einen hohen Grad der Einbrennung (z.B. durch Weichmacher oder Reinigungsmittel) aufweist. Aufgrund dessen dauert das Verfahren länger als geplant. Leider muss die zusätzlich angefallene Arbeitszeit mit angerechnet werden und so kann es von dem vereinbarten Preis im Kostenvoranschlag abweichen und wird deshalb nachträglich mit der Blitz-Folientechnik GmbH abgesprochen und angepasst.
Lackschutzfolie / Steinschlagschutzfolie
– Eine Verklebung der Lackschutzfolien erfolgt stets nass, da diese Folien hoch transparent sind und durch eine Trockenverklebung Lufteinschlüsse nicht vermeidbar sind.
– Das Fahrzeug muss mind. 24 Stunden nach Fertigstellung bei uns in der Halle austrocknen, um die Haftung der Folie zu gewährleisten.
– Bei übergroßen Fahrzeugteilen muss die Folie in einzelnen Elementen verklebt werden. Dabei wird die Naht an speziellen Stellen gesetzt, um keine optische Beeinträchtigung zu erziehlen. Dies gilt auch bei stark konkaven und konvexen Stellen (beispielsweise Stoßstange). Hier ist eine vollständige 3D-Verklebung mit einer PU-Folie kaum noch möglich.
– Eine vollkommene staubfreie Verklebung der Folie ist nicht umsetzbar. Folglich sind vereinzelte, kleinere Einschlüsse kein Reklamationsgrund. Sofern es sich um eine Ansammlung oder größere Einschlüsse handelt, tauschen wir das Element noch vor Auslieferung aus.
– Vorschäden können durch die Folie nicht kaschiert werden und sind nach der Folierung deutlich sichtbarer als zuvor.
– Bei hellen Lacktönen oder älteren Lacken kann es bei einer Teilfolierung zu einem Farbunterschied kommen. Dies liegt daran, dass die Folie aufgrund ihrer hochglänzenden Eigenschaft oftmals mehr Tiefe erzeugt als der Lack.
– Wir empfehlen grundsätzlich Handwäsche, da es bei der Reinigung in der Waschanlage auf Dauer zu Streifenbildung auf der Folie kommen kann.
– Verschmutzungen, wie z.B. Insekten oder Vogelkot, sollten stets zeitnahe entfernt werden. Sofern Sie einen Multi-Cleaner für Folien benutzen, bitten wir Sie nach der Anwendung die Stellen nochmals mit Wasser abzuspülen.
Scheibentönung
– Die Scheibentönung gehört zu den Nassverklebungen und erfordert eine Trockungszeit. In dieser Phase gehören Nacharbeiten stets dazu. Sofern es Ihnen daher nicht möglich ist, Ihr Fahrzeug bei uns stehen zu lassen, müssen diese nachträglich von Ihnen getätigt werden oder Sie kommen erneut in unsere Lokalität.
– Die vollendete Trockung dauert je nach Wetterlage bis zu 3 Wochen, an. In diesem Zeitraum können noch Bläschen oder Schliere sichtbar sein. Solcherlei (solche) dürfen nicht bewegt werden und gehen nach der Trocknungszeit von alleine weg. Wir bitten Sie um Geduld.
– Binnen der Trockungszeit müssen die Fenster geschlossen bleiben und die Heckscheibenheizung darf nicht eingeschaltet werden.
Die optimale Reinigung der Scheiben sollte mit Scheibenreiniger und einem weichen Tuch zur Nacharbeit erfolgen.
– SunTek gewährt für Fabrikationsfehler von SunTek Folien folgende Garantieansprüche:
– High Performance Serie
Zeitlich unbeschränkte Garantie für Abblättern, Rissigkeit/Brüchigkeit, Klebstofffehler, De-Metallisierung,
solange der ursprüngliche Kunde das Fahrzeug besitzt.
Sonnenschutz
– Die Sonnenschutzfolierung gehört zu den Nassverklebungen und erfordert eine Trockungszeit.
– Die vollendete Trockung dauert je nach Wetterlage bis zu 3 Wochen an. In diesem Zeitraum können noch Bläschen oder Schliere sichtbar sein. Solche dürfen nicht bewegt werden und gehen nach der Trocknungszeit von alleine weg. Wir bitten Sie um Geduld.
– Binnen der Trockungszeit dürfen die Scheiben nicht gereinigt werden. Die Reinigung der Scheibe, nach der Trockungszeit, sollte mit Scheibenreiniger und einem weichen Tuch zur Nacharbeit erfolgen.
Textildruck
– Bei selbstständig gekauften Textilien geben wir keine Garantie auf die Haftung und Darstellung des Drucks.
– Bei imprägnierten Textilien geben wir keine Garantie auf die Haftung des Drucks.
– Die Textilien dürfen vor dem Bedrucken nicht mit Weichspüler gewaschen werden, da sonst die Haftung des Drucks nicht garantiert werden kann.
– Wir bitten Sie die Textilien ledigich auf 30Grad und auf links zu waschen, da sich sonst der Druck und die Farbe ablösen kann.
– Kleine Abweichungen in Farbe und Positionierung sind nicht reklamationswürdig.
– Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass die Elemente eine Mindestdicke von 1mm aufweisen müssen.
Ansonsten kann die Haftung nicht gewährleistet werden.
Datenschutz
– Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, welche wir für die Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen hinzuziehen. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe- und Promotionzwecken an. Dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
Urheber- und Lizenzrechte
– Alle durch die Blitz-Folientechnik GmbH eingebrachten Ideen, Konzepte, Entwürfe und Realisationen sind geistiges Eigentum der Blitz- Folientechnik GmbH und dürfen nicht ohne Schriftliche Genehmigung verwendet, verändert, verbreitet oder genutzt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
– Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich in Herne. Zuständig ist das Amtsgericht Herne.
Abwehrklausel / Salvatorische Klausel
– Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Wichtiger Hinweis*
Die Folien unterliegen in der Zeit des gesamten Herstellungsprozesses einer ständigen Qualitätskontrolle. Die veröffentlichten Informationen zu den Produkten beruhen auf Forschungsergebnissen, welche als gewissenhaft erachtet wurden, jedoch keine Garantie abbilden.
Angesichts der verschieden- artigen Einsatzmöglichkeiten der Produkte und der laufenden Entwicklung neuer Anwendungen liegt es an dem Käufer das Potential und die Leistungsfähigkeit genau zu prüfen. Der Abnehmer trägt jede Risiken, welche durch die Benutzung auftreten können.
Unsere Devise lautet:
– Wir geben immer unser Bestes und streben stetig eine vollkommene Kundenzufriedenheit an.
Die gesamten Informationen sind vorbehaltlich sämtlicher Änderungen.
Stand 01.06.2022
Bei Auftragserteilung werden zugleich unsere AGBs akzeptiert und bestätigt.